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Neuer Lehrberuf: Bauwerksabdichtungstechnik

NEUER LEHRBERUF: BAUWERKSABDICHTUNGSTECHNIK

Das neue Lehrberufspaket, das am 4. Juli 2019 per Verordnung erlassen wurde, soll die Attraktivität der beruflichen Ausbildung weiter erhöhen. Insgesamt kommen acht neue Lehrberufe, fünf davon starteten bereits mit 1. August 2019. Dazu gehört auch der neue Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik.


Der neue Lehrberuf des Bauwerksabdichtungstechnikers ist Teil der Reorganisation der gesamten Baulehre. Er ist dem Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer zugeordnet. Bisher war das Gewerbe des Bauwerksabdichter ein sogenanntes freies Gewerbe, d. h. man musste bei der Gewerbebehörde ansuchen und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erhielt man die entsprechende Bewilligung zur Ausübung. Hauptinhalt der neuen dreijährigen Ausbildung ist die Übermittlung von fundiertem Wissen über Werkzeuge, Werkstoffe und Verfahren zur Abdichtung gegen Feuchtigkeit von Flächen an und in Bauwerken. Das Potential des Berufs wird derzeit auf rund 20 bis 30 Lehrlinge pro Jahr geschätzt. Der neue Lehrberuf kann bereits seit August 2019 ausgeübt werden.

Das Berufsprofil

Über folgende Kompetenzen soll ein Lehrabsolvent nach drei Jahren Lehrzeit verfügen (Auszug aus der Verordnung):

– Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Einrichten und Absichern von Baustellen,

– Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Prüfen von Baugruben und Gräben,

– Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Verlegeplänen und Stücklisten sowie Durchführen von Messungen,

– Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen sowie Lagern und Transportieren,

– Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten,

– Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen,

– Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle,

– Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser

– Abdichten von Dächern und Verkehrsflächen,

– Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen sowie Durchführen von Qualitätskontrollen,

– Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Fachliche Qualifikation

Natürlich behalten alle Betriebe, die das Gewerbe bis jetzt zugesprochen bekommen haben, ihre Gewerbeberechtigung und dürfen es weiter ausführen. Mit der neuen Lehre gibt es ab jetzt folgende Möglichkeiten für die fachliche Qualifikation für das Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer eingeschränkt auf Bauwerksabdichter (§ 94 Z 79 GewO 1994):

1.

a) die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik und

b) eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) und

c) die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung, sofern diese nicht auf Grund einer Verordnung gemäß § 23 Abs. 3 GewO 1994 entfällt, oder

2.

a) die erfolgreiche Absolvierung des festgelegten Ausbildungsprofils am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder an einer vergleichbaren berufsbildenden Einrichtung wie dem Institut für Flachdachbau und Bauwerksabdichtung (IFB) mit mindestens 158 Lehrstunden und

b) eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) und

c) die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung, sofern diese nicht auf Grund einer Verordnung gemäß § 23 Abs. 3 GewO 1994 entfällt.

Einige Branchenvertreter haben sich schon lange für den Lehrberuf des Bauwerksabdichtungstechnikers eingesetzt – und konnten überzeugen: „Insbesondere die Bedeutung der oben dargestellten Tätigkeiten und die damit verbundenen Risiken bei Einsatz nicht ausreichend qualifizierten Personals haben eine neue spezialisierte Ausbildung auf LAP-Niveau erforderlich gemacht“, heißt es im offiziellen Text des Bundeskanzleramts. Entsprechend dem üblichen Vorgehen bei der Implementierung neuer Berufsbilder soll der Lehrberuf zunächst als Ausbildungsversuch gemäß § 8a BAG eingerichtet und bis Ende des Jahres 2023 evaluiert werden.

 Für Fragen stehen die Lehrlingsstellen der jeweiligen Landeswirtschaftskammern sowie das Team des IFB (office@ifb.co.at) zur Verfügung.

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