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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen des Institutes für Flachdachbau und Bauwerksabdichtung (im Folgenden kurz IFB genannt)

1. Allgemeines, Unternehmensgegenstand:

Der Tätigkeitsbereich des IFB umfasst die Qualitätssicherung und Verbesserung der Qualität der Planungs- und Verarbeitungsprozesse am Flachdach, an Terrassen und Balkonen sowie an erdberührten Bauteilen. Weiters die Finanzierung von Forschungsprojekten, technischer Berichte, Richtlinien sowie bauphysikalischer Berechnungsmethoden. Zu den Tätigkeiten zählen ebenso die Fortbildung,  Zertifizierung, Vergabe von Gütezeichen und Öffentlichkeitsarbeit.

2. Durchführung von Aufträgen, Lehrgängen und Fachveranstaltungen:

2.1. Der Umfang der Leistungen des IFB ist bei Erteilung des Auftrages schriftlich festzulegen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Unterfertigung des Auftrages durch das IFB zustande. Jede Änderung oder Ergänzung des Auftragsumfanges bedarf zu ihrer Rechtsverbindlichkeit ebenfalls der Schriftform.
2.2. Jede Anmeldung zu einem Lehrgang bzw. Fachveranstaltung (schriftlich, per Fax oder E-Mail) ist verbindlich. Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die TeilnehmerInnen- anzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3. Teilnahmevoraussetzungen für Lehrgänge und Fachveranstaltungen:

Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Lehrgang bzw. Fachveranstaltung setzt das Vorliegen allfällig in der Ausschreibung festgelegter Qualifikationen voraus.

4. Zahlungsbedingungen:

4.1. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Rechnungen über Lehrgänge bzw. Fachveranstaltungen sind ebenso sofort fällig und spätestens bei  Veranstaltungsbeginn vorzuweisen. Im Falle der Nichtbezahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 18% im Jahr oder 1,5% pro Monat verrechnet. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, zusätzlich zu den Mahnspesen alle dem IFB bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren,zubezahlen.

4.2. Beanstandungen der vom IFB gelegten Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich und begründet mitzuteilen. Geht dem IFB innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung des Auftraggebers zu, gilt die Rechnung als vom Auftraggeber genehmigt.

5. Gläubigerschutz:

Im Falle einer Übergabe zwecks Inkasso werden die relevanten Daten und der aushaftende Saldo an die durch das IFB beauftragte Rechtsanwaltskanzlei übermittelt.

6. Stornogebühren Lehrgänge und Fachveranstaltungen:

Das IFB gewährt Ihnen eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit bis einschließlich 21 Tage vor Kursbeginn. Im Fall eines Rücktritts zwischen dem 20. bis einschließlich 14. Tag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Kursgebühr. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt ist keine Rückerstattung möglich.

7. Kündigung Mitgliedschaft::

Die schriftliche Kündigung einer Mitgliedschaft wird mit Ende des Kalenderjahres rechtswirksam, wenn diese bis spätestens 3 Monate vor Ende des Beitragsjahres beim IFB einlangt.

8. Rücktrittsrecht:

8.1. Das IFB ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftraggebers eine Insolvenz eröffnet wird oder die Eröffnung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesenwird.

8.2. Das IFB ist berechtigt, vom Lehrgangs- bzw. Fachveranstaltungsvertrag zurückzutreten,  wenn die für die betreffende Veranstaltung  vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird bzw. aus Gründen höherer Gewalt (z.B. plötzliche Erkrankung der Vortragenden etc.). Bei Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl bzw. Absagen durch den Vortragenden werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Anderenfalls werden die bezahlten Gebühren vollständig rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Geheimhaltung/Urheberrecht:

Der Auftraggeber darf die im Zuge des Auftrags vom IFB erstellten Richtlinien, Prüfergebnisse, Berichte, Analysen, Berechnungen, Gutachten, Zeichnungen, Datenträger, Fotos, Lichtbilddokumentationen und dergleichen unverändert nur für den darin angegebenen Zweck verwenden. Diese dürfen Dritte entgeltlich oder unentgeltlich nur im vollständigen Wortlaut unter namentlicher Anführung und nach schriftlicher Zustimmung des IFB zugänglich gemacht werden. Eine Haftung Dritten gegenüber wird damit nicht begründet. Skripten sowie Schulungsunterlagen in Papierform oder auf Datenträger dürfen nur mit ausdrücklicher vorher erteilter schriftlicher Zustimmung des IFB vervielfältigt und an Dritte weiter gegeben werden. Die gesamte oder nur auszugsweise Integration eines Skriptums vom IFB in Vorträge oder Literatur Dritter ist untersagt.

10. Haftung für technische Untersuchungen, Ergebnisse von Forschungsprojekten, Lehr- und Schulungsinhalte bei Veranstaltungen:

Ein Gutachten oder technischer Bericht vom IFB bzw. Erläuterungen im Zuge von Schulungen oder Veranstaltungen beruhen auf jenen Unterlagen und Kenntnissen, welche dem IFB zu diesem Zeitpunkt in schriftlicher Form zur Verfügung standen und gestellt wurden. Diese Fakten stellen den derzeitigen Informations- und Wissensstand des IFB dar und sind Grundlage deren Beurteilung oder Aussagen. Ergeben neue Fakten oder Kenntnisse andere Beurteilungen, Schlussfolgerungen oder Aussagen, so behält sich das IFB vor, deren Ausführungen entsprechend zu ändern oder zu berichtigen. Das IFB übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden welche im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung an den Feuchtigkeitsabdichtungen, Dachaufbauten, sowie an Folge- und Anschlussgewerken entstehen. Aussagen und Erläuterungen, welche im Zuge von Schulungen, Ausbildungen oder Vorträgen getätigt werden, sind immer im Kontext des Gesamtvortrages zu sehen oder sind spezifisch auf eine Frage der teilnehmenden Personen zugeschnitten. Insbesondere für bauphysikalische und statische Aussagen, welche immer in Abhängigkeit von Objektstandort, Objektnutzung, spezifischen örtlichen Gegebenheiten, Baustoffwahl, Qualifikation der handwerklichen Verarbeitung und dgl. stehen,  kann keine Haftung für Schäden an der Konstruktion oder Folgeschäden übernommen werden. Arbeitsrechtliche, unfallverhütende Maßnahmen sowie sonstige Einrichtungen der Arbeitssicherheit sind projektspezifisch anzupassen und gegebenenfalls wird für Aussagen die im Zuge von Schulungs- oder Ausbildungsaktivitäten getätigt werden, keine Haftung übernommen. Ebenso kann, im Falle eines folgenden Prozesses, nicht für einen bestimmten Erfolg bei Gericht eingestanden werden. Alle Rechte vorbehalten, die Verwendung von Literatur, technischen Dokumentationen, Schulungsunterlagen und dgl. sind nur mit Zustimmung des IFB zulässig. Die Lehr- und Schulungsinhalte des IFB unterliegen der Freiheit der Lehre. Sie sind nicht ohne weitere Beratung auf individuelle Sachverhalte anzuwenden, weshalb aus ihnen auch keine Haftungen abgeleitet werden können.  

11. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmung:

Zahlungs- und Erfüllungsort ist Schwechat. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Schwechat zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12. Bankverbindung und UID-Nummer:

IBAN:AT74 1200 0100 3586 9683
BIC:BKAUATWW
UID-Nr.:ATU62290167